In der Schweiz genießt die staatliche Unterstützung für Pensionierte einen hohen Stellenwert. Für viele Menschen ist sie die entscheidende Grundlage für ein würdevolles Leben im Alter. Die staatliche Altersvorsorge besteht aus drei Säulen: Die erste Säule umfasst die AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung), die zweite Säule die berufliche Vorsorge und die dritte Säule die private Vorsorge. Zusammen bilden sie eine solidarische Absicherung im Alter.
Die AHV ist das Fundament der staatlichen Unterstützung für Pensionierte und sichert eine minimale Rente. Sie wird aus Beiträgen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber finanziert und ist somit eine Form der gesetzlichen Rentenversicherung. Die zweite Säule, die berufliche Vorsorge, wird durch den Arbeitgeber und den Arbeitnehmer finanziert und dient als Ergänzung zur AHV. Sie soll sicherstellen, dass das bisherige Einkommen im Ruhestand weiterhin erhalten bleibt. Die dritte Säule ist die private Vorsorge, die jeder Einzelne individuell abschließen kann. Sie ist vor allem für Personen mit